Fragen & Antworten

Sie haben Fragen rund um Ihre Wohnung, Miete, Hausordnung oder ähnliches?
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Fragen zusammengetragen.

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Vertrag / Konto / Überweisungen

Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Der einfachste Weg für Ihre Mietzahlungen ist das Lastschriftverfahren. In diesem Fall wird jeden Monat die Miete von Ihrem Konto eingezogen. Damit Sie fest damit rechnen können, geschieht dies immer zum gleichen Zeitpunkt. Die Voraussetzung dafür ist ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat, mit welchem Sie uns als Vermieter schriftlich die Erlaubnis geben, die monatliche Miete von Ihrem Konto abzubuchen. Benutzen Sie hierfür bitte unsere angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Folgende Informationen werden von Ihnen benötigt:

• Den Namen und die Anschrift des Kontoinhabers
• IBAN und BIC (Angaben, die Sie von Ihrer Hausbank erhalten)
• Unterschrift, Ort und Unterschriftsdatum

Da für jeden Mietvertrag ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden muss, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie ggf. zusätzlich zu Ihrer Wohnung einen Pkw-Stellplatz angemietet haben, und dafür ein gesondertes Lastschriftmandat nötig ist.

Wie kann ich den aktuellen Stand meines Mietkontos erfahren?

Gerne senden wir Ihnen bei Bedarf eine Kontoübersicht zu. Benutzen Sie hierfür bitte unsere angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

Wie kann ich einen Mietrückstand zurückzahlen?

Wir sind stets bemüht eine gemeinsame Lösung mit unseren Mietern zu finden, damit es erst gar nicht zu einem Mietrückstand kommt. Sollte dennoch mal der ungewünschte Fall eintreten, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam einen Weg finden können. Benutzen Sie hierfür bitte unsere angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Die Freigabe der hinterlegten Kaution nach dem Vertragsende erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist. Vorausgesetz wir haben Ihre Wohnung und die Nebenräume ordnungsgemäß übernommen und Ihr Mietenkonto ist ausgeglichen. Anderenfalls können wir die Sicherheitsleistung ganz oder in Teilen in Anspruch nehmen. Hierzu erhalten Sie von uns ein entsprechendes Schreiben.

Was mache ich bei einem Mietrückstand?

Bitte sprechen Sie uns sofort an, wenn erkennbar ist, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Hierfür steht Ihnen unser Kundenservice telefonisch unter +49(0)6074-698 586 gerne zur Seite. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Wann wird mein Kautionsguthaben ausgezahlt?

Wenn Sie ausgezogen sind und uns die Schlüssel zurückgegeben haben, dann fragen Sie sich, wann Sie Ihre Kaution zurückerhalten. Wir sind immer bemüht, die Kaution so schnell wie möglich auszuzahlen.

Dafür wird in Abstimmung mit dem Mitarbeiter, der Ihre Wohnung abnimmt, und dem Forderungsmanagement eine Abrechnung erstellt und an Ihren neuen Wohnsitz gesendet. In dieser Abrechnung können Sie sehen, welcher Betrag ausgezahlt wird.

Leider können wir vorab nicht sagen wie lange es dauert, bis Sie die Abrechnung erhalten, und die Kaution überwiesen wird. Eventuelle Guthaben oder Belastungen müssen zunächst ermittelt werden und eine Rückzahlung erfolgt in der Regel binnen sechs Monaten nach Mietvertragsende.

Warum habe ich eine Mieterhöhung erhalten?

Aus verschiedenen Gründen und auf Basis unterschiedlicher rechtlicher Vorschriften kann eine Mieterhöhung erfolgen. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Mieterhöhung haben, kontaktieren Sie uns bitte über unsere Kontaktmöglichkeiten.

Wie kann ich eine Mietbescheinigung bekommen und was ist das?

Auf einer Mietbescheinigung werden unter anderem die Höhe der Miete und die Größe der Wohnung vermerkt. Sie können diese per email unter service(at)dwb.gmbh anfordern.

Wie bekomme ich mein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?

Wenn ein SEPA-Lastschriftmandat besteht erfolgt die Verrechnung Ihres Guthabens automatisch und wird bei einer Abbuchung berücksichtigt. Besteht kein SEPA-Lastschriftmandat wird Ihnen ein Guthaben auf Ihr Konto überwiesen. Weitere Information finden Sie auch in Ihrer Nebenkostenabrechnung.

Kann ich die Nebenkostenvorauszahlungen ändern?

Das können wir gerne für Sie prüfen. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage schriftlich, hierfür steht Ihnen unser Kundenservice gerne unter service(at)dwb.gmbh zur Seite.

Was sind die Betriebskosten?

Diese Antwort findet sich in der Betriebskostenverordnung: „Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“ (§ 1 BetrKV). Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für die Wasserversorgung, Müllabfuhr und Hausreinigung und andere.

Bis wann erhalte ich die Nebenkostenabrechnung?

Vom Gesetzgeber ist die Frist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung vorgegeben und muss bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen.

Ich habe ein Guthaben in meiner Nebenkostenabrechnung und dennoch werden die Vorauszahlungen erhöht. Woran liegt das?

In der Ihnen vorliegenden Nebenkostenabrechnung wird ein bereits vergangener Zeitraum abgerechnet. Das Guthaben ist entstanden, weil Sie im vergangenen Jahr weniger Betriebskosten wie z. B. Strom, Wasser verbraucht haben, als von uns kalkuliert wurde.

Damit keine großen „Nachzahlungen oder Guthaben“ zwischen Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten entsteht, passen wir die Betriebskostenvorauszahlungen nach Bedarf an. Das kann bedeuten, dass Sie weniger zahlen oder auch mal mehr. Eine Erhöhung kann entstehen, wenn bekannt ist, dass sich Kostenerhöhungen.

Die Erhöhung wird immer vorgenommen, um Sie vor Nachzahlungen zu schützen. Wir versuchen stets realistische Vorauszahlungen für Sie zu kalkulieren.

Werden die Nebenkosten nach Personen oder Wohnungsgröße errechnet?

Der Maßstab zur Umlage der Betriebs- und Nebenkosten hängt von den jeweiligen Kosten und den örtlichen Gegebenheiten, sowie den rechtlichen Vorschriften ab. Natürlich auch von den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser service gerne unter service(at)dwb.gmbh zur Verfügung.

Was muss ich bei einer Namensänderung tun?

Wenn Sie einen anderen Namen angenommen haben lassen Sie uns bitte eine Kopie des entsprechenden amtlichen Dokumentes zukommen. Eine Kopie des Personalausweises allein reicht leider nicht aus. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir Sie Schwärzungen vorzunehmen, so dass wir nur Ihren Namen, Ihr Foto, Ihr Geburtsdatum und die Meldeanschrift auf dem Ausweisdokument sehen können.

Wie kann ich meine Daten ändern?

Bitte teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch mit und nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kann ich eine Kopie von meinen Vertragsunterlagen bekommen?

Falls Sie eine Kopie Ihres Mietvertrages oder Ihrer letzten Nebenkostenabrechnung benötigen, teilen Sie uns dies bitte über unsere Kontaktmöglichkeiten mit.

Kann ich eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung beantragen?

Bitte fordern Sie eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung unkompliziert über unsere Kontaktmöglichkeiten an.

Hausordnung / Rund um die Wohnung

Ist es erlaubt das ich bei mir grille?

Im Sommer gehört das Grillen dazu, klar. Doch um Rauchentwicklung zu vermeiden gilt: statt eines Gas- oder Kohlegrills bitte einen Elektrogrill verwenden.

Außerdem: Grillen ist auf Grünflächen nur auf dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Bitte beachten Sie auch, dass auch die Lautstärke ab 22:00 Uhr nicht das übliche Maß überschreiten darf.

Für was ist die Hausordnung?

Um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten informiert die Hausordnung über die wichtigsten Regeln. Dies ist sehr wichtig und in der Regel ist die Hausordnung sogar Bestandteil des Mietvertrages.

Wie sind die Ruhezeiten?

Die gegenseitige Rücksichtnahme ist sehr wichtig im Zusammenleben. Dies gilt besonders für die Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr, sowie die kompletten Sonn- und Feiertage. Hier sollte ganztägig auf Lärm verzichtet werden. Dazu zählt jegliche laute Musik ebenso wie Heimwerkarbeiten in Ihrer Wohnung (z. B. Hämmern oder Bohren) oder andere Lärmintensive Beschäftigungen.

Darf ich in der Wohnung etwas baulich verändert und brauche ich dafür eine Genehmigung?

Sie haben den Wunsch nach einer neuem Laminat oder würde gerne eine neue Küche einbauen. Solche bauliche Maßnahmen werden in einer Mietwohnung als „Bauliche Veränderungen“ bezeichnet und müssen vom Vermieter genehmigt werden. Wenn der ursprüngliche Zustand ohne besonderen Aufwand wiederhergestellt werden kann, lassen sich vielen gewünschte Veränderungen problemlos verwirklichen. Beantragen Sie Ihre Vorhaben bitte schriftlich unter service(at)dwb.gmbh.

Ist das Halten von Haustieren in meiner Wohnung erlaubt?

Im Mietvertrag ist geregelt welche Tiere mit in die Wohnung dürfen. Normalerweise sind dies Kleintiere wie Fische oder Vögel. Wenn Sie einen Hund oder eine Katze mit in die Wohnung nehmen möchten, dann müssen Sie dies vorher schriftlich beantragen, damit wir dies entscheiden können. Nutzen Sie hierfür unsere Kontaktmöglichkeiten.

Uns liegt viel an der artgerechten Haltung von Tieren, deshalb ist stets zu prüfen, ob die Wohnungsgröße die Haltung eines Hundes oder einer Katze zulässt.

Raubkatzen, Schlangen oder Spinnen sind Exotische Tiere und gelten nicht als Haustiere. Ihre Haltung ist innerhalb unserer Wohnungen leider nicht gestattet.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Dies prüfen wir gerne für Sie und ist in jedem Falle auch durch uns genehmigungspflichtig, daher nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten für die Antragstellung.

Kann eine Teilkündigung meiner Wohnung erfolgen?

Gern prüfen wir Ihren Wunsch, wenn ein oder mehrere Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheiden wollen, aber mit den restlichen Mietern aus dem Mietvertrag dieser fortgesetzt werden soll.

Senden Sie uns bitte postalisch einen Antrag auf Teilkündigung zu. Wichtig dabei ist das alle derzeitigen Mieter unterschreiben, damit wir rechtlich sichergehen können, dass die Interessen aller Mieter gewahrt bleiben. Nach Prüfung Ihres Anliegens kommen wir gern auf Sie zu. (E-Mail oder Fax reicht in diesem Fall leider nicht aus)

Was ist mit Modernisierungskosten gemeint?

Dies sind alle Kosten, welche durch bauliche Maßnahmen entstehen und dabei den Gebrauchswert der Mietwohnung nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse verbessern oder nachhaltig Energie und Wasser einsparen.

Alle anderen Arbeiten bezeichnet man als Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen, hierzu zählen insbesondere Reparaturen.

Beschwerden

Was ist mit Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten gemeint?

Darunter versteht man diese Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des vertragsgemäßen Zustands des Gebäudes und der Wohnung erforderlich sind und dienen dazu, bauliche Mängel (Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüssen oder Einwirkung Dritter) die entstanden sind, zu beheben. Beides sind keine umlagefähigen Kosten und daher vom Vermieter zu tragen.

Was soll ich bei Ärger mit meinem Nachbarn machen?

Versuchen Sie am besten Streitpunkte sofort beim Entstehen mit Ihrem Nachbarn in einem persönlichen Gespräch zu klären. Sollte dies nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich schriftlich an uns wenden. Bitte geben Sie dabei den Namen ihres Nachbarn, über den Sie sich beschweren wollen und den Grund für Ihre Beschwerde an. Wenden Sie sich bitte an unseren service unter service(at)dwb.gmbh, vielen Dank.

Kann ich mich über die Durchführung der Hausreinigung irgendwo beschweren?

Teilen Sie uns bitte über unsere Kontaktmöglichkeiten schriftlich mit, wenn Sie uns darauf hinweisen möchten, das die Hausreinigung nicht zufriedenstellend erfolgt, oder ein bestimmter Bereich einer außerplanmäßigen Reinigung bedarf. Vielen Dank

Sie möchten sich über die Durchführung der Grünpflege beschweren?

Teilen Sie uns bitte über unsere Kontaktmöglichkeiten schriftlich mit, wenn Sie uns darauf hinweisen möchten, ein bestimmter Bereich überprüft werden sollte/nachgepflegt werden muss, oder ein bestimmter Bereich einer außerplanmäßigen Grünpflege bedarf. Vielen Dank

Sie möchten sich über die Durchführung des Winterdienstes beschweren?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten, wenn nicht geräumt und/oder gestreut wurde.  Wir setzen uns mit dem zuständigen Winterdienst in Verbindung. Bitte seien Sie bis zum Eintreffen des Winterdienstes besonders vorsichtig.

Sie möchten sich über die Sauberkeit der Anlage beschweren?

Wir versuchen immer die Wohnanlagen so sauber wie möglich zu halten, es kann dennoch vorkommen, dass etwas übersehen wird. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme gerne unsere Kontaktmöglichkeiten.

Sie möchten sich einen Schaden melden?

Teilen Sie uns bitte über unsere Kontaktmöglichkeiten schriftlich mit, wenn Sie uns darauf hinweisen möchten, dass ein Schaden in einem bestimmtem Bereich vorliegt. Vielen Dank

Kündigung / Auszug

Was ist der erste Schritt bei einer Kündigung?

Bitte schicken Sie uns Ihr Kündigungsschreiben von allen Vertragspartnern unterschrieben im Original per Post zu. Das bedeutet alle Personen, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, müssen auch die Kündigung unterschreiben, auch wenn die Personen gar nicht (mehr) mit Ihnen in der Wohnung leben.Bei einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr gilt normalerweise die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, sofern in Ihrem Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Mietverträge die sich auf eine Gewerbeeinheit beziehen können abweichende Regelungen beinhalten.

Wie geht es im zweiten Schritt weiter?

Sie erhalten eine schriftliche Kündigungsbestätigung auf dem Postweg von uns. Bitte vereinbaren Sie mit dem in diesem Schreiben genannten Mitarbeiter einen Vorbesichtigungstermin.

Was passiert beim dem Vorbesichtigungstermin?

Bei diesem Termin wird besprochen, welche Arbeiten von Ihnen bis zum Ende des Mietverhältnisses durchgeführt werden müssen, wie zum Beispiel das Streichen der Wände und Decken, oder bauliche Veränderungen, die Sie vorgenommen haben, müssen zurückgebaut werden um den ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Grundlage für die nötigen Maßnahmen ist das Wohnungsübergabeprotokoll, welches zum Zeitpunkt Ihres Einzuges erstellt wurde.

Sie möchten vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden ?

Obwohl wir in unserer Kündigungsbestätigung nur den gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Termin bestätigen können, versuchen wir natürlich gerne, zu dem von Ihnen gewünschten Termin einen Nachmieter zu finden. Leider können wir Ihnen dies jedoch nicht rechtlich verbindlich zusagen. Wir empfehlen Ihnen, uns Ihre Telefonnummer, zu hinterlassen damit Besichtigungstermine kurzfristig vereinbart werden können.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalten kann?

Sollte sich Ihr Umzug verzögert, kann eine Räumungsfrist gewährt werden. Dies hätte zur Folge, dass die Miete und die Nebenkosten für den Zeitraum der Räumungsfrist gezahlt werden müssen. Diese Option setzt voraus das kein Nachmieter feststeht oder andere Gründe dem entgegenstehen.

Was mache ich mit Möbeln, die ich nicht mehr brauche?

Sperrmüll der bei Ihrem Umzug anfällt darf keinesfalls innerhalb der Wohnanlage entsorgt werden. Sperrmüll muss angemeldet werden. Die regionale Abfallwirtschaft holt Möbel, Sessel, Stühle und Co. ab, wenn Sie sie beauftragen. Beachten Sie aber dass erst ein Termin bestätigt wird, an welchem Tag der Sperrmüll abgeholt wird und erst am Vorabend zu diesem Termin sollten Sie Ihre Möbel an den Straßenrand stellen. Sperrmüll, welcher unangemeldet innerhalb der Wohnanlage deponierend wurde, und durch uns entsprechend entsorgt wird, werden wir Ihnen in Rechnung stellen und diese Kosten gegebenenfalls mit Ihrer Kaution verrechnen.

Wie läuft die Endabnahme ab?

Zum Mietvertragsende muss eine Endabnahme der Wohnung durch den Vermieter erfolgen. An dem Vorbesichtigungstermin wurde festgestellt, welche Maßnahmen von Ihnen noch ausgeführt werden müssen. Sollten vereinbarte Maßnahmen, Reparaturen oder Reinigungsarbeiten nicht, oder nicht vollständig oder mangelhaft durchgeführt worden sein, müssen wir diese Arbeiten durch eine zu beauftragende Firma ausführen lassen. Dadurch entstehende Kosten werden Ihnen mit der Endabrechnung zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Es ist wichtig das Sie unserem Mitarbeiter bei dem Endabnahmetermin Ihre neue Anschrift mitteilen. Das Protokoll der Endabnahme, einschließlich der abgelesenen Zählerstände, wird Ihnen per E-Mail oder Post zugesandt.

Was passiert, wenn ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben kann?

Alle noch vorzunehmenden Arbeiten und Schönheitsreparaturen müssen bis zu Ihrem Auszug, spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, beendet sein. Wenn Teile der Mietsache beschädigt sind, müssen Sie die Kosten für die Instandsetzung übernehmen. Auch der Keller und sonstige von Ihnen genutzte Nebenräume müssen von Ihnen geräumt übergeben werden. Sollten Sie die Arbeiten nicht termingerecht und fachgerecht ausgeführt haben, können Schadenersatzansprüche gegen Sie entstehen. Bitte achten Sie auch darauf, dass beim Auszug das Treppenhaus und die Wohnanlagen nicht beschädigt werden.

Was ist zu tun, wenn ich einen Stellplatz oder einen Garten angemietet habe?

Bitte kündigen Sie mit einem separaten Schreiben die Garage, oder den Parkplatz bzw. den Garten.

Was ist zu tun, wenn ich einen Kabelanschluss gemietet habe?

Sollten Sie von einer Kabel-Service-Gesellschaft einen Kabelfernsehanschluss gemietet haben, so müssen Sie diesen Anschluss separat bei der Kabelgesellschaft kündigen.

Wann kann ich Strom und Gas abmelden?

Unabhängig vom tatsächlichen Auszugstermin, melden Sie Ihrer Versorgungsanschlüsse erst nach der Endabnahme der Wohnung ab. Für die Abmeldung verwenden Sie die Zählerstände, die bei der Endabnahme im Protokoll erfasst wurden.

Wie lüfte ich richtig?

Alle, auch wenig benutzte Räume regelmäßig, möglichst viermal am Tag lüften. Dazu alle Fenster gleichzeitig öffnen (Querlüftung, Durchzug), damit sich der Luftaustausch schnell vollziehen kann. Dies gilt auch, wenn es regnet oder kalt ist. Die Lüftung ist umso wirkungsvoller, je höher die Temperaturdifferenz zwischen draußen (kalte Luft) und drinnen (warme Luft) ist. Dauer dieser Stoßlüftung soll 5 bis max. 10 Minuten sein. Diese Zeit reicht aus, um feuchte Raumluft durch kalte, aber trockene Frischluft zu ersetzen. Längeres Lüften an einem Stück führt nur zum Auskühlen der Wände. Dauerlüftung durch gekippte Fenster unbedingt vermeiden. Das kühlt die Wände aus und kostet im Verhältnis mehr Energie als wiederholte Stoßlüftung.

Wie muss ich den Müll trennen?

Gründliche Mülltrennung ist sinnvoll und schont nicht nur unsere Ressourcen, sondern ist ebenfalls gut für die CO2-Bilanz. Es kann passieren, dass bei einer Falschbefüllung der Mülltonnen das zuständige Entsorgungsunternehmen die Abfalltonnen nicht entleert. Bei Sonderleerung werden die anfallenden Kosten auf die Mieter umgelegt.

Wie muss ich handeln, wenn ich Schädlinge feststelle?

Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder in der Wohnanlage vermehrt Insekten oder Schädlinge feststellen (z. B. Ratten, Ameisen oder Wespen), informieren Sie uns bitte über unsere Kontaktmöglichkeiten. Genaue Angaben sind wichtig, damit der von uns beauftragte Schädlingsbekämpfer entsprechend vorbereitet ist.